Blickpunkt Arbeitsrecht
Falsche Arbeitszeitangaben des Arbeitnehmers können zu einer fristlosen Kündigung führen. Dasselbe gilt für Vorgesetzte, die wissentlich Falschangaben bestätigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz entschieden ( AZ 10 Sa 6/13).

Im konkreten Fall liess ein leitender Radartechniker seine Mitarbeiter wegen eines Stromausfalls 3 Stunden früher nach Hause gehen. Er war der Ansicht, die Mitarbeiter hätten den Ausfall nicht zu vertreten und somit Anspruch auf einen vollen Arbeitstag. Er zeichnete die  Stundenabrechnungen gegen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, wurde dem Vorgesetzten fristlos gekündigt. Zu Recht nach Meinung der Mainzer Richter. Dies sei ein schwerer Vertrauensbruch.